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Treibjagd auf so genannte Besserverdienende geht weiter
04.08.2008
Wenn man die Äußerungen aus letzter Zeit von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel oder Bundesfinanzminister Peer Steinbrück näher betrachtet, können wir uns vorstellen, wie sich die SPD im Bundestagswahlkampf 2009 in steuerlichen Fragen positionieren wird.
Sigmar Gabriel am 4.8.2008 im Interview mit "Welt-Online":
"Die jetzige Form der Pendlerpauschale ist ungerecht, weil sie nach Höhe des Gehaltes nach oben veredelt und nach unten verelendet. Wer wie Herr Huber und die CSU in Bayern nur die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer fordert, gibt Leuten wie mir mit hohem Einkommen eine noch höhere Pendlerpauschale. Mein Nachbar hingegen, der im Tiefbau arbeitet, Kinder hat und nicht sehr viel verdient, bekäme weiterhin gar nichts. Unsere Wegekosten sind aber gleich und für ihn sogar eine weit höhere Belastung. Das ist doch alles in hohem Maße ungerecht."
"Ich verstehe nicht, warum 15 Liter Spritverbrauch pro 100 Kilometer bei einem Geländewagen als Dienstkraftfahrzeug steuerlich abgesetzt werden können, wenn der Halter ein solcher Auto für seine beruflichen Tätigkeiten nicht braucht. Oder meinen Sie, in Berlin gäbe es so viele Landwirte und Förster wie dort Geländewagen als Dienstfahrzeuge umherfahren? Wer so eine Spritschleuder unbedingt fahren will, soll das von mir aus tun, aber nicht auf Kosten der übrigen Steuerzahler."
"Unsere Eltern sind auch irgendwann der Arbeit nach gezogen und haben vom Staat nicht verlangt, dass er eine tägliche Heimfahrt von mehr als 200 oder 300 Kilometern subventioniert. Da mag es Ausnahmen geben, die wir regeln können, aber prinzipiell scheint mir eine Deckelung nach oben vernünftig zu sein."
Peer Steinbrück am
16.07.2008 auf der Klartextseite des Bundesfinanzministeriums zu der vom
Bundesverfassungsgericht geforderten erweiterten Abzugsfähigkeit von
Krankenversicherungsbeiträgen:
"Wir wollen, dass auch Menschen mit durchschnittlichem Einkommen von den
geplanten Entlastungen profitieren können. Starke Schultern tragen mehr der
Gegenfinanzierung, weil sie auch mehr tragen können – nach diesem Grundsatz
funktioniert die gerechte Verteilung der Steuerlast. Daher werden wir prüfen,
welche Instrumente uns zur Verfügung stehen und wo Handlungsspielräume bestehen,
um eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Dies führt dazu, dass die
Entlastung im Bereich der höheren Einkommensbezieher kleiner ausfällt, während
sie bei den unteren und mittleren Einkommen wenn möglich nicht von der
Gegenfinanzierung betroffen werden soll."
Peer Steinbrück am 16.07.2008 auf der Klartextseite des Bundesfinanzministeriums zur Pendlerpauschale:
"Wer den Leuten vormacht, man könnte das Problem der höheren Kraftstoffkosten mit "Einmal-Trostpflastern" - wie der Wiedereinführung der Pendlerpauschale - lösen, streut den Menschen wider besseren Wissens Sand in die Augen. Wir würden sehr viel Geld ausgeben, das uns z.B. für Hochschulen und Bildung fehlen würde, und nach der nächsten Preisrunde wäre alles wie vorher."
(Alle "Klartexte" des Bundesfinanzministers können sie hier nachlesen.)
Hierzu könnte ich jetzt viel schreiben aber ich will mich eigentlich beschränken darauf hinzuweisen, dass die Herren von Steuersystematik offensichtlich noch nicht viel gehört haben bzw. offensichtlich wider besseren Wissens auch aus parteipolitischen bzw. Wahlkampfgründen nicht hören wollen.
Es ist nun einmal so, dass hohe Einkommen durch steuerliche Abzüge höher von der Steuer entlastet werden als niedrige. Hohe Einkommen werden aber auch höher belastet als niedrige; das ist ganz einfach ein Reflex des progressiven Steuertarifes, der in der Spitze 45% des Einkommens wegsozialisiert. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Der progressive Tarif ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, nachdem das Verfassungsgericht dies mehrmals so beurteilte, und auch allgemein anerkannt. Man spricht hier von der "Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit". Ein Bezieher eines hohen Einkommens ist leistungsfähiger als ein Bezieher eines niedrigen Einkommens und kann daher einen größeren Anteil seines Einkommens abgeben. Ein vom Verfassungsgericht aufgestellter Grundsatz ist aber auch, dass als Einkommen nur das besteuert werden darf, was nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen verbleibt. Dies nennt man auch das "Netto-Prinzip". Diesem Prinzip ist es auch egal, ob die Aufwendungen von einem Bezieher eines hohen Einkommens oder von einem Bezieher eines niedrigen Einkommens getätigt werden. Nach dem Netto-Prinzip dürfte demnach die teilweise Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sein. Es gibt grundsätzlich auch kein "Kargheitsgebot", was die Höhe der Aufwendungen betrifft. Wenn die Aufwendungen nicht zu einer Steuerentlastung führen, wie bei Gabriels Tiefbauer, dann wird dessen Einkommen überhaupt nicht besteuert, er liegt unter den Grundfreibeträgen und damit unter dem "steuerlichen Existenzminimum". Er ist somit total von der Einkommensteuer entlastet. Dies ist systematisch richtig und richtig war auch, dieses steuerfreie Existenzminimum in der Vergangenheit mehrmals zu erhöhen.
Das soll zur Systematik erst einmal reichen.
Was aber wollen Gabriel und Steinbrück? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass versucht wird, Aufwendungen von so genannten Besserverdienenden entgegen dem Netto-Prinzip nicht mehr voll zum Abzug zuzulassen bzw. für diese Idee Stimmung zu machen, um bei der nächsten Bundestagswahl zu punkten. Als Beispiel dient hierzu natürlich des Deutschen liebstes Kind und manchmal Auslöser heftiges Neides, das Auto, nein die Spritschleuder, die angeblich von allen anderen Bürgern "subventioniert" wird. Braucht jemand unbedingt einen 2,5-Liter Toyota Land-Cruiser oder tut es nicht auch ein VW Polo?
Sie sehen gleich, worauf das hinausläuft: Auf die Beschränkung der berufsbedingten Aufwendungen auf ein "notwendiges" Maß, das Kargheitsgebot hält Einzug in das Steuerrecht. Es sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass dies keineswegs nur die so genannten "Reichen" oder "Großverdiener" treffen würde, nein auch die junge Krankenhausärztin oder der Lehrer oder der Ingenieur oder der Betriebsleiter befinden sich in dem Bereich des Steuertarifes, in welchem jeder zusätzlich verdiente Euro mit 42% (derzeit der Höchstsatz für Angestellte) zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert wird. Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben dann oftmals nur 40 Cent oder weniger von einem (Lohnerhöhungs-)Euro übrig. Schauen sie mal auf Ihren Lohnzettel, wenn es Sondervergütungen, z.B. Weihnachtsgeld gibt.
Wenn ich meiner Fantasie einmal freien Lauf lasse, kommen außer den Kfz-Aufwendungen noch einige Aufwendungen mehr auf den Prüfstand, wie z.B.:
● Nicht nur Geländewagen sind unangemessen, sondern alle Kfz mit einem Hubraum über 1,2 Liter bzw. mehr als 5 Liter Spritverbrauch!
● Eine Ledercouch im Empfangsbereich einer Anwaltskanzlei ist unangemessen, es ist auf die Produkte eines bekannten schwedischen Möbelherstellers zurück zu greifen!
● Sollten Flugreisen überhaupt notwendig sein, sind nur die Kosten des billigsten Anbieters in der Economy-Class abzugsfähig!
● Ein Büroraum von mehr als 10 qm ist unangemessen!
● Ein Markencomputer von Hewlett-Packard oder Maxdata ist unangemessen, es sind nur Kosten für die günstigste No-Name-Variante abzugsfähig, wenn für die Tätigkeit überhaupt ein Computer notwendig ist; Entsprechendes gilt für sämtliche Hard- und Software, Handys, Peripheriegeräte! Dies gilt ebenso für den Heim-PC des Lehrers für die Unterrichtsvorbereitung!
● Ein Markenschreibgerät von Montblanc ist unangemessen, schreiben kann man auch mit einem 50-Cent-Kugelschreiber; Entsprechendes gilt für sämtliches Büromaterial!
● Heizkosten sind nur in der Höhe angemessen, um die Räumlichkeiten auf maximal 19 Grad aufzuwärmen!
● Eine Aktentasche für den Transport von Unterlagen oder der Pausenbrote ist unangemessen, eine Plastiktüte eines Markendiscounters reicht aus. Das gilt selbstverständlich auch für Lehrer und Ingenieure!
Das ließe sich beliebig fortführen. Ob es so oder ähnlich kommt weiß ich nicht; ich bin aber sicher, dass der Krug nur so lange zum Brunnen geht bis er bricht:
Es waren einmal 10 Männer, die jeden Tag miteinander zum Essen gingen und die Rechnung für alle zusammen betrug jeden Tag genau 100,00 Euro. Die Gäste zahlten ihre Rechnung wie wir unsere Steuern und das sah ungefähr so aus:
Vier Gäste (die Ärmsten) zahlten nichts.
Der Fünfte zahlte 1 Euro.
Der Sechste 3 Euro.
Der Siebte 7 Euro.
Der Achte 12 Euro.
Der Neunte 18 Euro.
Der Zehnte (der Reichste) zahlte 59 Euro.
Das ging eine ganze Zeitlang gut. Jeden Tag kamen sie zum Essen und alle waren
zufrieden. Bis - der Wirt Unruhe in das Arrangement brachte in dem er vorschlug,
den Preis für das Essen um 20 Euro zu reduzieren.
"Weil Sie alle so gute Gäste sind!" Wie nett von ihm!
Jetzt kostete das Essen für die 10 nur noch 80 Euro, aber die Gruppe wollte
unbedingt beibehalten so zu bezahlen, wie wir besteuert werden. Dabei änderte
sich für die ersten vier nichts, sie aßen weiterhin kostenlos. Wie sah es aber
mit den restlichen sechs aus? Wie konnten sie die 20 Euro Ersparnis so
aufteilen, dass jeder etwas davon hatte? Die sechs stellten schnell fest, dass
20 Euro geteilt durch sechs Zahler 3,33 Euro ergibt. Aber wenn sie das von den
einzelnen Teilen abziehen würden, bekämen der fünfte und der sechste Gast noch
Geld dafür, dass sie überhaupt zum Essen gehen.
Also schlug der Wirt den Gästen vor, dass jeder ungefähr prozentual so viel
weniger zahlen sollte wie er insgesamt beisteuere. Er setzte sich also hin und
begann das für seine Gäste auszurechnen. Heraus kam folgendes:
Der Fünfte Gast, ebenso wie die ersten vier, zahlte ab sofort nichts mehr (100%
Ersparnis).
Der Sechste zahlte 2 Euro statt 3 Euro (33% Ersparnis).
Der Siebte zahlte 5 statt 7 Euro (28% Ersparnis).
Der Achte zahlte 9 statt 12 Euro (25% Ersparnis).
Der Neunte zahlte 14 statt 18 Euro (22% Ersparnis).
Und der Zehnte (der Reichste) zahlte 49 statt 59 Euro (16% Ersparnis).
Jeder der sechs kam günstiger weg als vorher und die ersten vier aßen immer noch
kostenlos. Aber als sie vor der Wirtschaft noch mal nachrechneten, war das alles
doch nicht so ideal wie sie dachten.
"Ich hab' nur 1 Euro von den 20 Euro bekommen!" sagte der
sechste Gast und zeigte auf den zehnten Gast, den Reichen. "Aber er kriegt 10
Euro!" "Stimmt!" rief der Fünfte. "Ich hab' nur 1 Euro gespart und er spart sich
zehnmal so viel wie ich." "Wie wahr!!" rief der Siebte. "Warum kriegt er 10 Euro
zurück und ich nur 2? Alles kriegen mal wieder die Reichen!" "Moment mal,"
riefen da die ersten vier aus einem Munde. "Wir haben überhaupt nicht bekommen.
Das System beutet die Ärmsten aus!!"
Und wie aus heiterem Himmel gingen die neun gemeinsam auf den Zehnten los und
verprügelten ihn. Am nächsten Abend tauchte der zehnte Gast nicht zum Essen auf.
Also setzten die übrigen 9 sich zusammen und aßen ohne ihn. Aber als es an der
Zeit war, die Rechnung zu bezahlen, stellten sie etwas Außerordentliches fest:
Alle zusammen hatten nicht genügend Geld um auch nur die Hälfte der Rechnung
bezahlen zu können! Und wenn sie nicht verhungert sind, wundern sie sich noch
heute.
So funktioniert unser Steuersystem. Die Menschen, die hier die höchsten Steuern zahlen, haben die größten Vorteile einer Steuererleichterung. Wenn sie aber zu viel zahlen müssen, kann es passieren, dass sie einfach nicht mehr am Tisch erscheinen.
In der Schweiz und in der Karibik gibt es auch ganz tolle Restaurants meint
Ihr Manfred Beutler
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